Bergliebe Sachrang

Urlaub für Naturliebhaber


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.) Leistungsbeschreibung
a.) Gegenstand des Vertrages zwischen Mieter und Hauseigentümer, Heike Stautner & Guido Burket, Am Kirchholz 1, 83229 Aschau-Sachrang, ist die zeitweise Vermietung der Ferienwohnung Bergliebe ebenda.


2.) Abschluss des Mietvertrages
a.) Der Mietinteressent kann telefonisch, per Post oder eMail die Wohnung buchen. Nach Eingang einer schriftlichen Buchungsbestätigung per eMail seitens des Eigentümers, sendet dieser dem Interessenten den Mietvertrag zusammen mit einer Zahlungsfrist für die Anzahlung zu.

b.) Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der vom Mieter bestätigte Vertrag innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt beim Vermieter (per eMail oder Post) und die Anzahlung fristgerecht, auf dem angegebenen Konto des Vermieters, eingegangen sind. Bei nicht fristgerechtem Eingang behält sich der Vermieter die außerordentliche Kündigung vor.
c.) Nach dem Erhalt der Buchungsbestätigung per eMail und der Zusendung des Metvertrages ist kein kostenfreier Rücktritt mehr möglich. Sollte der Vertrag vor dem Eingang der Anzahlung gekündigt werden, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 35 Euro an den Vermieter fällig.

3.) Bezahlung
a.) Die Anzahlung muss innerhalb der im Mietvertrag genannten Frist erfolgen. Die Restzahlung muss spätestens 2 Wochen vor Mietbeginn erfolgen, ohne dass es einer nochmaligen Zahlungsaufforderung bedarf. Anderweitige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform im Mietvertrag.

b.) Erfolgt die Buchung weniger als 2 Wochen vor Mietbeginn, ist die gesamte Miete sofort mit Rücksendung des Mietvertrages fällig. Für die Rechtzeitigkeit aller Zahlungen kommt es auf die Gutschrift auf dem angegebenen Konto an. Ein Anspruch auf Bezug des Mietobjektes bei nicht fristgerechter Zahlung der gesamten Miete besteht nicht.

4.) Nebenkosten
a.) Entstandene Nebenkosten wie Strom, Wasser, Heizung sowie Internet, sofern nicht extra aufgeführt, sind in den Mietkosten enthalten.

b) In Aschau/Sachrang sind Gäste zur Zahlung der Kurtaxe deren Preis zeitlich variiert verpflichtet. Gästekarten sind nicht im Mietpreis enthalten und müssen vom Mieter selbst bei der Tourismus-Zentrale entrichtet werden, es sei denn, im Mietvertrag wurde etwas Anderes vereinbart.

5.) Rücktritt durch den Mieter
a.) Tritt der Mieter die Reise nicht an oder tritt er vom Mietvertrag zurück, werden folgende pauschale Rücktrittsgebühren vom Vermieter berechnet, es sei denn, im Mietvertrag wurde etwas Anderes vereinbart:

Rücktritt bis 61 Tage vor Mietbeginn = 10% des Mietpreises

Rücktritt 60 bis 35 Tage vor Mietbeginn = 50% des Mietpreises

Rücktritt 34 bis 15 Tage vor Mietbeginn = 60% des Mietpreises

Rücktritt 14 bis 7 Tage vor Mietbeginn = 70% des Mietpreises

Bei einem Rücktritt 6 Tage vor Mietbeginn oder weniger wird der gesamte Mietpreis berechnet.
Sofern vereinbart ist, dass die Restmietzahlung bei Urlaubsbeginn vorzunehmen ist, gilt das Folgende: Tritt der Mieter nicht zum vereinbarten Vertragsbeginn an oder meldet eine Antrittsverzögerung nicht dem Vermieter, so wird 24 Stunden nach vereinbartem Vertragsbeginn (in der Regel um 14:00 Uhr des Folgetages) der Vertrag hinfällig und der Vermieter hat das Recht, das Objekt anderweitig zu vermieten.


b.) Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Vermieter erklärt werden.

c.) Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten sofern er einen gleichwertigen Ersatzmieter stellt.
d.) Gelingt es dem Vermieter die Wohnung zum Mietzeitraum wieder zu vermitteln beträgt die pauschale Bearbeitungsgebühr 50 Euro. Darüber hinaus hat der Mieter einen eventuellen Preisnachlass zu übernehmen, der dem Ersatzmieter gewährt werden muss.


6.) Rücktritt seitens des Vermieters
a.) Der Vermieter kann vom Mietvertrag aufgrund von Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren (höhere Gewalt, Streik, Unruhen und andere außergewöhnliche Umstände) zurücktreten, welche die Erfüllung des Mietvertrages erheblich erschweren. Der Mieter erhält vom Vermieter geleistete Zahlungen zurück. Vom Vermieter bereits erbrachte Leistungen werden in Abzug gebracht.

b.) Kommt der Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht nach, insbesondere bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung des Mietobjektes oder des Inventars oder nicht fristgerechter Zahlung, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten oder den Mietvertrag fristlos kündigen.

7.) Haftung
a.) Der Mieter kann vom Vermieter Schadensersatz nur wegen Nichterfüllung / Übergabe des Mietobjekts oder wegen erheblicher Mängel am Mietobjekt verlangen, sofern den Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

b.) Ist der Bezug des Mietobjektes aufgrund von Umständen, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren (höhere Gewalt, Streik, Unruhen und anderen außergewöhnlichen Umständen) nicht möglich, hat der Mieter Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Zahlungen vom Vermieter.

c.) Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen.

d.) Eine Haftung für persönliche Gegenstände des Mieters, seiner Begleiter und seiner Gäste durch den Vermieter ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

8.) Beanstandungen
a.) Mängel, die bei Bezug oder während der Mietdauer festgestellt werden, sind unverzüglich telefonisch dem Vermieter zu melden. Gleiches gilt bei sonstigen Beschwerden. Name und Telefonnummer erhält der Mieter zusammen mit den Reiseunterlagen. Kann einem Mangel oder einer Beschwerde nicht abgeholfen werden, ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.

b.) Der Mieter ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu einer raschen Behebung des Mangels beizutragen (Schadensminderungspflicht).

9.) Pflichten des Mieters
a.) Der Mieter hat die vereinbarten Zahlungsmodalitäten einzuhalten.

b.) Das Mietobjekt darf nur von dem im Mietvertrag angegebenen Mieter und der vereinbarten Personenzahl sowie der vereinbarten Anzahl von Tieren belegt werden. Dem Vermieter bleibt das Recht vorbehalten, überzählige Personen und Tiere auszuweisen.

c.) Der Mieter ist verpflichtet, Mietobjekt, Grundstück, Mobiliar und Inventar pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu schützen. Schäden, die durch sein Verschulden, das Verschulden seiner Begleiter oder seiner Gäste entstanden sind, sind umgehend dem Vermieter zu melden und durch den Mieter zu ersetzen.

d.) Nichtgemeldete Schäden, die sich bei der Endreinigung durch das Reinigungspersonal offenbaren, werden dem Mieter in Rechnung gestellt.
e.) Bedarf das Mietobjekt nach Abreise des Mieters aufgrund erheblicher Verschmutzung einer besonderen oder ergänzenden Reinigung, wird die zusätzliche Reinigungszeit unter Zugrundelegung des jeweils geltenden Stundensatzes dem Mieter gesondert in Rechnung gestellt.
f.) Aufsichtspflichtige haften für zu beaufsichtigende Personen. Gleiches gilt für mitgebrachte Haustiere.

g.) Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das Mietobjekt nebst Inventar im gleichen Zustand wie beim Einzug zu übergeben.

h.) Es ist ausdrücklich untersagt, Zelte oder Campingwagen auf dem Grundstück aufzustellen.
i.) Das Grillen auf der Terrasse ist erlaubt, allerdings ist ein mitgebrachter Grill von den Gästen wieder mitzunehmen bzw. vor Abreise zu entsorgen.
j.) Das Mietobjekt kann am Anreisetag ab 16 Uhr bezogen und ist am Abreisetag bis 10 Uhr freizumachen. Abweichungen hiervon können mit dem Vermieter vor Anreise besprochen werden.

k.) An- und Abreise erfolgen in eigener Verantwortung durch den Mieter.

10.) Haustiere
a.) Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieters mitgebracht werden. Zahl, Art und Größe sind anzugeben.

b.) Verunreinigungen durch Tiere in Haus und Garten sind unverzüglich zu entfernen.

c.) Der Mieter verpflichtet sich, das mitgeführte Haustier vor der Reise einem ausreichenden und ordnungsgemäßen Impfschutz zu unterziehen und alle Vorkehrungen gemäß den jeweils gültigen Einreisebestimmungen eigenverantwortlich zu treffen. Alle Nachteile, die sich aus Nichtbeachtung der vorgenannten Bestimmungen ergeben, gehen zu Lasten des Mieters.

d.) Der Mieter verpflichtet sich, das mitgeführte Haustier vor der Reise ordnungsgemäß zu versichern.

11.) Sonstiges
a.) Änderungen von Einrichtung und Ausstattung der Mietobjekte bleiben vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mieters. Sie sind jedoch grundsätzlich den beispielhaft angegebenen gleichwertig.

b.) Angaben und Beschreibungen, die nicht das Objekt selber beschreiben, sondern über Lage und Ferienort informieren, haben unverbindlichen Informationscharakter.

c.) Alle Größen- und Entfernungsangaben sind geschätzte Werte ohne Gewähr.

d.) Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen ist der Mieter selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung der vorgenannten Bestimmungen ergeben, gehen zu Lasten des Mieters.

12.) Salvatorische Klausel
a.) Mündliche Absprachen sind unwirksam, sofern sie nicht vom Vermieter bestätigt werden.

b.) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen Gültigkeit und die Wirksamkeit des übrigen Vertrages bleibt unberührt. Regelungslücken sind im Sinne der übrigen Bestimmungen zu schließen.